Ein Zuhause bedeutet mehr als nur vier Wände. Hier spielt sich Ihr ganzes Leben ab. Mit der Wohngebäudeversicherung der SV bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, mit der Sie Ihr Gebäude gegen die schlimmsten Gefahren versichern.
Der Absicherungsbedarf für Ihre Immobilie ist individuell. Deshalb stehen Ihnen bei der SV auch unterschiedliche Tarife und Leistungen zur Verfügung. Zusätzlich profitieren Sie von einem ausgezeichneten Schadenservice.
Der Bau oder Umbau eines Hauses oder einer Wohnung ist wahrscheinlich die größte Investition Ihres Lebens. Unvorhergesehene Zwischenfälle können dieses Projekt maßgeblich gefährden.
Mit dem Hausbau-Paket der SV sind Sie zu jeder Zeit bestens abgesichert:
Mit der Feuerrohbau-Versicherung sind Schäden an Ihrem Rohbau durch Brand, Blitzschlag oder Explosion abgesichert:
Die von Ihnen abgeschlossene Gebäudeversicherung ist als „gleitende Neuwertversicherung“ konzipiert, die die Lohn- und Preisentwicklung im Baugewerbe berücksichtigt und ausgleicht. Dies geschieht über den sogenannten „Gleitenden Neuwertfaktor“. Dieser wird gemäß den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preissteigerungen zentral ermittelt.
Somit ist sichergestellt, dass Ihre Gebäudeversicherung die Wiederherstellung Ihres Hauses im Schadensfall zu 100 % abgedeckt.
Für 2023 erhöht sich der Gleitende Neuwertfaktor um ca. 14,6%.
Wie Sie sicherlich auch aus den Medien erfahren haben, sind die Preise für Baumaterialien wie Holz, Stahl und Dämmstoffe stark angestiegen. Ursachen hierfür sind die gesteigerte weltweite Nachfrage und Lieferengpässe. Deshalb sind die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland im Mai 2022 um 17,6 % gegenüber Mai 2021 gestiegen.
Dies liegt beispielsweise an der Steigerung der Preise für Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten um 19,4 %, für Zimmer- und Holzbauarbeiten um 15,6 % und für Heizanlagen/zentralen Wassererwärmungsanlagen um 16,6 %.
Die vertraglich vereinbarte Anpassung dient der Absicherung Ihres Eigentums zum Neuwert und stellt keine Beitragserhöhung dar. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht hieraus nicht.